Urteil: An Kreuzungen aufgepasst

07.10.2009 09:30 Uhr
© Foto: red

Wenn ein Verkehrsteilnehmer beim Einfahren in die Kreuzung den vorfahrtsberechtigten Kfz-Lenker hätte sehen müssen beziehungsweise wenn er sich trotz der schlechten Einsehbarkeit nicht in die Kreuzung hineingetastet hat, haftet er für einen Verkehrsunfall. Zu diesem Urteil ist kürzlich das Oberlandesgericht München gekommen, auf das jetzt der ADAC in seinem ADAJUR-Newsletter hinwies. (red) OLG München, Aktenzeichen: 10 U 5609/08

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.