_ Wer seiner Arbeit nicht nachkommt, weil er den für die Arbeit erforderlichen Dienstwagen wegen eines Werbeaufklebers mit einer spärlich bekleideten Frau in obszöner Pose für sexistisch hält, dem darf der Arbeitgeber nicht gleich fristlos kündigen. Jedenfalls nicht, wenn er vorher keine Abmahnung erteilt hat.
AG Mönchengladbach, Az. 2 Ca 1765/155, D-AH/fk
- Ausgabe 02/2016 Seite 54 (186.2 KB, PDF)