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Vorläufige Deckung: Auch bei elektronischer Versicherungsbestätigung

31.08.2015 06:00 Uhr

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_ Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum vorläufigen Deckungsschutz in der Kaskoversicherung bei Aushändigung einer Versicherungsdoppelkarte, wonach sich dieser ohne einen ausdrücklichen und eindeutigen Hinweis auf die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf die Haftpflichtversicherung auch auf die Kaskoversicherung erstreckt, wenn eine solche gewünscht war, gilt auch nach der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung weiter.

Der Ersatz der (alten) Doppelkarte durch die elektronische Versicherungsbestätigung ist allein der Tatsache geschuldet, dass auch die Kfz-Zulassungsstellen mittlerweile elektronisch arbeiten (Leitsatz des Gerichts).

KG Berlin, Entscheidung vom 9.12.2014,

Az. 6 U 22/14; r+s 2015, 287

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