Berechnung des geldwerten Vorteils
Unsere Firmenwagen enthalten teilweise Ausstattungspakete (zum Beispiel Klima-/Businesspaket). Wird zur Berechnung des Kfz-Sachbezugs der Paketpreis oder die einzelnen Bestandteile des Pakets zugrunde gelegt? Frau M. aus Wunsdorf
Grundsätzlich wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils der Brutto-Inlandslistenpreis verwendet. Dies gilt nicht nur für das Basismodell, sondern auch für Sonderausstattungen. Bietet der ausgewählte Hersteller ein Paket an, das auch mit einem offiziellen Listenpreis benannt wird, ist dieser Preis anzusetzen. Dies gilt jedoch nicht unbedingt für "inoffizielle" Sonderpakete, die Ihnen ein Autohaus oder ein Dienstleister anbietet.
Ausnahmen und eventuelle Probleme bei der Berechnung ergeben sich dort, wo in einem Paket Bestandteile wie Winterreifen oder Freisprecheinrichtungen enthalten sind. Diese müssen Sie unter Umständen nicht versteuern. In diesem Fall darf der Paketpreis allerdings nicht um den Einzelpreis der Sonderausstattungen reduziert, sondern nur anteilig vermindert werden. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, meist in Form eines für den geldwerten Vorteil zu berücksichtigenden Fahrzeugpreises, sicherlich auch von Ihrem Ansprechpartner im Autohaus, von der Leasinggesellschaft oder von Ihrem Steuerberater.
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