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Kfz-Kaufvertrag: Bezeichnung "HU-neu"

01.02.2016 06:00 Uhr

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_ Die im Kaufvertrag für ein Fahrzeug enthaltene Eintragung "HU neu" beinhaltet bei interessengerechter Auslegung die stillschweigende Vereinbarung, dass sich das verkaufte Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe in einem für die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO geeigneten verkehrssicheren Zustand befindet und die Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.

BGH, Entscheidung vom 15.04.2015, Az. VIII ZR 80/14, VersR 2015, 1520

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