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Bremsen für Wild: Aussage des Fahrers kann als Beweis reichen

13.02.2015 13:16 Uhr
Wildschaden
Bei der Gefahr eines Wildwechsels sollte man per se langsam und aufmerksam fahren
© Foto: Huk Coburg

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Weicht ein Autofahrer aus, um einen Wildunfall zu vermeiden, und baut dann einen Unfall, muss er beweisen, dass ein Ausweichmanöver geboten war, sonst zahlt die Teilkaskoversicherung möglicherweise nicht. In einem aktuellen Fall sah das Amtsgericht Bad Segeberg die glaubwürdige Aussage des Autofahrers als ausreichend an (Az: 17 C 65/14).

Bei schneeglatter Fahrbahn war der Mann mit etwa 50 bis 60 km/h unterwegs, als vor ihm zwei Rehe über die Straße liefen. Um einen Unfall zu vermeiden, machte der Autofahrer eine Vollbremsung. Er kam ins Rutschen, drehte sich und prallte gegen einen Baum.

Das Amtsgericht entschied, dass es richtig gewesen sei, eine Kollision mit größeren Wildtieren zu verhindern. Auch bei schneeglatter Fahrbahn dürfe der Autofahrer die Vollbremsung einleiten, wenn er, wie hier, mit geringer Geschwindigkeit gefahren sei, zitiert die Deutschen Anwaltauskunft aus dem Urteil. Als Beweis für den Wildwechsel genüge die Aussage des Fahrers.

Konnte man einen Wildunfall verhindern, hat aber einen Schaden an seinem Fahrzeug davon getragen, sollten man versuchen, Beweise zu finden, empfehlen die Juristen. So könnte man den zuständigen Jagdpächter informieren und fragen, ob es frische Wildspuren an der Unfallstelle gebe oder selbst Spuren fotografisch festhalten. (sp-x)

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