Montag, 21.05.2012

Schäden werden sich immer in der Kostenrechnung bemerkbar machen. Deshalb sollte der Fuhrparkbetreiber hier rechtzeitig steuernd eingreifen.

Verkauf und Leasingrückgabe

Keine böse Überraschung bei der Rückgabe

Wer den Restwert außer Acht lässt, wird am Ende der betrieblichen Nutzung – unabhängig von der Finanzierungsart – eine böse Überraschung erleben. Auch beim Leasing mit Kilometervertrag werden sich langfristig die vereinbarten Restwerte an den tatsächlichen Verkaufserlösen orientieren.

Träger des Risikos: Bei gekauften Fahrzeugen und bei geleasten mit Restwertvertrag liegt das Restwertrisiko in der Regel beim Nutzer. Bei Verträgen mit Kilometerabrechnung übernimmt dagegen die Leasinggesellschaft oder das Autohaus die Vermarktung. Allerdings kann auch bei einem Kauffuhrpark ein Dritter – meist der liefernde Autohändler – im Vorfeld das Vermarktungsrisiko übernehmen.

Realistischer Restwert: Wird bereits beim Kauf ein Restwert vereinbart, sollte dieser unbedingt realistisch sein. Natürlich kann niemand die Entwicklung der kommenden Jahre vorhersehen, hohe Abweichungen dürften allerdings eher die Ausnahme bilden. Werden die Werte absichtlich zu hoch angesetzt, zum Beispiel um eine günstige Rate zu erzielen, wird dies auch der Fuhrparkverwalter merken: Entweder passt die Leasinggesellschaft dann sehr schnell die Restwerte für Neufahrzeuge an oder es kommt vermehrt zur Verrechnung von Rücknahmeschäden.

Schadenminimierung: Ob der Fuhrparkbetreiber seine Autos selbst vermarktet oder dieses Risiko an einen Dritten übergibt, Schäden werden sich immer in der Kostenrechnung bemerkbar machen. Dessen sollte sich jeder bewusst sein und rechtzeitig steuernd eingreifen. Möglichkeiten zur Einflussnahme gibt es viele: während der Nutzung auf den Fahrzeugzustand achten oder den Prozess des Verkaufs oder der Leasingrücknahme optimieren.

 

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