Mittwoch, 08.02.2012
Leasingraten sind auf den ersten Blick oft schwer nachvollziehbar.

Stellschrauben der Kalkulation

Begriffswirrwarr

Überlegen Sie, zur Finanzierung Ihrer Fahrzeuge Leasingverträge abzuschließen? Vielleicht geht es Ihnen ja dann wie vielen anderen Berufskollegen. Oft haben Flottenmanager nämlich Angst vor einer Leasingrate, die sie nicht wirklich nachvollziehen können. Egal ob Ihr Ansprechpartner im Vertrieb ein versierter Leasingprofi – aus dem Autohaus oder von einem Leasinggeber – oder ein einigermaßen geübter "Taschenrechner- Nutzer" ist, meist wird mit Begriffen wie "Leasingfaktor", "Restwert" und "Barwert" hantiert, ohne diese genauer zu definieren.

Dabei ist ein reiner Finanzierungsvertrag eigentlich nur von drei Faktoren abhängig – dem Einkaufspreis, dem Finanzierungszins und dem Restwert des Fahrzeuges. Der Einkaufspreis bestimmt den tatsächlichen Finanzierungsbedarf des Unternehmens. Ausschlaggebend für alle Berechnungen ist dabei der tatsächliche Wert unter Berücksichtigung eventueller Nachlässe. In den letzten Jahren haben vor allem größere Fuhrparks darauf bestanden, auch die zusätzlich anfallenden Kosten wie Zulassung und Auslieferung des Fahrzeuges bei der Ermittlung einer Leasingrate zu inkludieren. Da bei diesen Positionen allerdings kein Restwert zu erwarten ist, kann mit diesen Kosten eigentlich nicht genauso verfahren werden wie mit dem Kaufpreis.

Kalkuliert eine Leasinggesellschaft – zur einfacheren Handhabung – den Restwert inklusive dieser Kosten, kann Ihnen das als Kunde nur recht sein. Vorsichtig müssen Sie bei Preiserhöhungen der Hersteller sein. Bezieht sich ein Angebot auf den aktuellen Listenpreis des Fahrzeuges und die Bestellung erfolgt zeitversetzt, kann es sein, dass sich die Rate entsprechend verändert. Zwar betragen die Abweichungen meist nur wenige Prozentpunkte, beteiligt sich Ihr Mitarbeiter allerdings an den Kosten und Sie haben eine Obergrenze festgelegt, sollten Sie Ihre Fahrer auf diese Gefahr hinweisen.

 

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