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Rauchen im Firmenwagen?
Aktuell ist in unserem Hause eine Diskussion zum Rauchen im Firmenwagen angelaufen, zu der sich ein paar Fragen ergeben. Wir haben zwar eine Betriebsvereinbarung über die Firmenwagennutzung (die Mitarbeiter dürfen das Fahrzeug auch privat nutzen), das Thema Rauchen ist hierin nicht enthalten. Gibt es aufgrund der in der Betriebsvereinbarung definierten freien privaten Nutzung eventuell eine Einschränkung bei einem möglicherweise verfügten Rauchverbot in unseren Firmenfahrzeugen? Angesprochen wurde auch, dass Fahrzeuge von Rauchern bei Rückgabe einer Ozonbehandlung unterzogen werden, damit ein nachfolgender Nutzer nicht belästigt wird. Bringen diese überhaupt etwas? Welche Erfahrungen haben Sie zum "Rauchen im Fahrzeug" gemacht? Herrr B. aus Ulm
Viele Unternehmen haben mittlerweile ein Rauchverbot in ihren Autos eingeführt. Bei einer bestehenden Betriebsvereinbarung für Fahrzeuge, die das Rauchen nicht behandelt, müssen Sie natürlich erneut mit dem Betriebsrat reden. Grundsätzlich dürfte sich die Umsetzung des Rauchverbots in Fahrzeugen aber auch nicht schwieriger gestalten als für normale Arbeitsplätze.
Falls bereits in Ihren Büros ein Rauchverbot eingeführt wurde, kann sich aus dieser Vereinbarung eventuell auch ein Rauchverbot für Fahrzeuge herleiten. Der Passus "das Rauchen innerhalb geschlossener Räume wird untersagt ...", kann durchaus auch auf Firmenfahrzeuge übertragen werden. Um erneute Gespräche mit dem Betriebsrat werden Sie allerdings nicht herumkommen.
Aussagen von Rauchern zur Ozonbehandlung – immer mit dem Hintergedanken, dass sich der Restwert des Fahrzeuges folglich nicht verändert – sind reine Augenwischerei. Auch eine Ozonbehandlung kostet Geld und muss folglich bezahlt werden. Mit dieser oder jeder anderen Geruchsvermeidungsstrategie (manche Leute schwören auf eine offene Packung Kaffee im Fahrzeug) verschwinden in aller Regel aber auch keine Brandlöcher in den Polstern. Auf eine Kostenargumentation würde ich mich an dieser Stelle auch nicht einlassen. Ein Unfall aufgrund einer heruntergefallenen Zigarette macht die "Raucher-Verwirrungsstrategie" sowieso zunichte.
Grundsätzlich sollte bei allen diesen Themen die Gesundheit von Fahrern und Beifahrern an erster Stelle stehen. Nehmen Ihre Fahrer auch nur gelegentlich Arbeitskollegen in ihren Fahrzeugen mit, müssen diese als Passivraucher die giftigen Rückstände einatmen. Dies gilt ebenso bei "kaltem Rauch". Zündet sich ein Fahrer nur auf Privatfahrten ab und zu mal eine Zigarette an, sind die Rückstände auch noch Tage und Wochen später zu riechen.
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