Teil 1: Im Namen des Halters
Im Namen des Halters
Unabhängig von der Flottengröße und den eingesetzten Fahrzeugen sollte jeder Fuhrparkverwalter bemüht sein, Gefahren im Straßenverkehr und einen eventuellen wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden. Einen "absolut sicheren" Fuhrpark wird es dabei allerdings kaum geben.
In Ihrem Unternehmen haben Sie es mit Menschen, deren individuellen Fehlern und mit ständig steigenden rechtlichen Anforderungen zu tun.
Die richtige Einstellung zählt: Bevor Sie sich über Ihre Flotte und die damit verbundenen Aufgaben Gedanken machen, sollten Sie zuerst einmal eine einfache Tatsache akzeptieren: Verantwortlich für Fahrzeuge und deren Verwendung ist immer auch der Halter, der diese einsetzt. Bei Unfällen, die auf technische Fehler zurückzuführen sind, wird sich der Gesetzgeber immer die Frage nach der Vermeidbarkeit stellen. Auch bei Fahrern, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug zu bewegen, kann die Frage nach der Erkennbarkeit aufkommen. Dies gilt zum Beispiel bei Alkoholikern, Drogenkranken oder auch bei Fahrern mit ungültiger oder nicht ausreichender Fahrerlaubnis. Sie sollten also immer bemüht sein, Fehlerquellen auszuschließen und auf alle Fahrzeuge des Unternehmens ein wachsames Auge zu haben.
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