_ Der Geschädigte kann Nutzungsausfallentschädigung bis zum Abschluss der Begutachtung im selbstständigen Beweisverfahren verlangen, wenn er - aus Ex-ante-Sicht - befürchten musste (durfte), dass er seine berechtigten Schadensersatzansprüche ohne Unfallrekonstruktion durch einen Sachverständigen nicht würde durchsetzen können.
OLG München, Urteil vom 21.02.2014, Az. 10 U 4039/13, NZV 2015, 35
- Ausgabe 03/2015 Seite 62 (246.3 KB, PDF)