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Nutzungsausfallentschädigung: Dauer des selbstständigen Beweisverfahrens

26.02.2015 11:30 Uhr
Nutzungsausfallentschädigung: Dauer des selbstständigen Beweisverfahrens

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_ Der Geschädigte kann Nutzungsausfallentschädigung bis zum Abschluss der Begutachtung im selbstständigen Beweisverfahren verlangen, wenn er - aus Ex-ante-Sicht - befürchten musste (durfte), dass er seine berechtigten Schadensersatzansprüche ohne Unfallrekonstruktion durch einen Sachverständigen nicht würde durchsetzen können.

OLG München, Urteil vom 21.02.2014, Az. 10 U 4039/13, NZV 2015, 35

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