Diese Formulierung hat es in sich: "Wenn das Nutzungsentgelt höher ist als der zu versteuernde geldwerte Vorteil, muss die Differenz selbst getragen werden. Sie kann zur Bemessung der Renten- und Sozialbeiträge nicht abgezogen werden." Zum ersten Mal geht damit bei der immer jungen Frage der Dienstwagenüberlassung die steuerrechtliche Seite nicht mit der sozialversicherungsrechtlichen einher. "Rente oder Dienstwagen?", titelt die Autoflotte im Dezember und versucht, die Auswirkungen des Beschlusses der Spitzenverbände der Krankenkassen, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und der damaligen Bundesagentur für Arbeit zu beleuchten. Denn die Folgen für die Dienstwagenfahrer sind gravierend: Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen werden fortan stärker belastet als jene, die über der Einkommensbemessungsgrenze für Sozialabgaben liegen. Das Korsett wird enger geschnürt und die Motivation für die Dienstwagen-Option geht ein wenig flöten.
- Ausgabe 04/2015 Seite 28 (319.8 KB, PDF)