_ Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen können auch dann gegeben sein, wenn der Fahrerlaubnisinhaber durch langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Bagatellverstößen, die nicht mit Punkten geahndet worden sind, gezeigt hat, dass er eine "verfestigte gleichgültige Grundeinstellung" gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art hat. Im entschiedenen Fall ging es überwiegend um Parkverstöße.
VGH Mannheim, Entscheidung vom 20.11.2014, Az. 10 S 1883/14, NZV 2015, 518
- Ausgabe 12/2015 Seite 62 (171.8 KB, PDF)