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Erbschaftssteuer: Verfassungsgericht kippt Privilegien

17.12.2014 16:22 Uhr
Gesetzgeber gefordert: Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes verstößt die umfassende Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen gegen das Grundrecht der sogenannten steuerlichen Belastungsgleichheit.

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Die Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben sind weitgehend verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss mehrere Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, bis dahin sind die Vorschriften weiter anwendbar, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Mittwoch in Karlsruhe verkündete.

Auch künftig dürfen dem Urteil zufolge kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftssteuer vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Es sei aber unzulässig, auch Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftssteuer zu verschonen, heißt es in der Entscheidung. Von den geforderten Neuregelungen werden demnach rund drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland betroffen sein.

Nach Ansicht des BVerfG verstößt die umfassende Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen gegen das Grundrecht der sogenannten steuerlichen Belastungsgleichheit, weil 85 bis 100 Prozent der Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer befreit sind. So seien im Jahr 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden, es wurden aber nur 4,3 Milliarden Euro Erbschaftssteuer gezahlt.

Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften profitieren bislang am meisten von den Ausnahmen. Sie können Steuern sparen oder ganz vermeiden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Jobs sichern. Von der Arbeitsplatz-Klausel sind Firmen mit bis zu 20 Beschäftigten befreit. Das sind dem BFH zufolge mehr als 90 Prozent aller Betriebe. Vor allem für die rund drei Millionen Familienunternehmen ist die Entscheidung von großer Bedeutung. Rund vier von zehn Unternehmen planen laut einer Umfrage des Industrieverbandes BDI bis 2019 einen Generationswechsel.

Sorge um Mittelstand
Bundesfinanzministerium und Wirtschaftsverbände hatten die Vergünstigungen für Unternehmens-Erben stets verteidigt. Sie seien notwendig, um die Finanz- und Investitionskraft insbesondere der Familienunternehmen zu erhalten. Die Erbschaftsteuer entziehe Unternehmen dringend benötigte Liquidität und gefährde damit Arbeitsplätze in Deutschland, warnte auch BDI-Präsident Ulrich Grillo vor der Entscheidung: "Ohne Verschonungsregelungen würde dies zu einer steuerlichen Überbelastung des Mittelstands führen".

Ins Rollen brachte das Verfahren ein Kläger, der mehr als 50.000 Euro geerbt hatte und mehr als 9.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen musste. Der Mann sah sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt und zog vor Gericht. (dpa)

 

BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014, Akz.: 1 BvL 21/12

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