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EU-Vorgabe: Neue HU-Mindeststandards

12.03.2014 14:55 Uhr
TÜV Süd Hauptuntersuchung Plakette
Prüfrichtlinie: In der EU geltend bald einheitliche Regeln für Fahrzeugkontrollen, die sich nicht in Deutschland auswirken, weil hier schärfere Vorgaben gelten.
© Foto: TÜV Süd

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Neuwagen in der EU müssen ab 2018 erstmals nach vier Jahren zur Hauptuntersuchung (HU). Danach steht die Prüfung alle zwei Jahre an. Das Europäische Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für diesen Kompromiss. Für deutsche Autofahrer ändert sich nichts: Die erste HU ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, dann alle zwei Jahre. Die EU-Regierungen müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Bei dem Beschluss handelt es sich um Mindeststandards. Strengere Bestimmungen wie in Deutschland können bestehen bleiben, dürfen jedoch nicht über vier Jahren liegen. Auch Motorräder müssen in Deutschland regelmäßig zur Kontrolle. Schwere Motorräder ab 125 Kubikzentimeter sollen ab 2022 EU-weit geprüft werden, ebenso wie Anhänger ab 3,5 Tonnen. Die neuen Regelungen gelten auch für Nutzfahrzeuge und Busse bis 3,5 Tonnen. Ausnahmen von den neuen Regelungen sollen auf Wunsch von Großbritannien und der Niederlande für Anhänger bis 3,5 Tonnen und Wohnwagen greifen.

Ursprünglich wollte die EU-Kommission für ältere Autos jährliche TÜV-Kontrollen einführen. Das haben die EU-Verkehrsminister und das Parlament bereits im vergangenen Jahr abgelehnt. Mehr als fünf Menschen sterben nach Angaben der EU-Kommission jeden Tag bei Unfällen, bei denen technische Fehler an Fahrzeugen eine Rolle spielen. (dpa/kak)

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