Mittwoch, 23.05.2012
21.02.2006
 

Fahrzeugüberlassung

Ein Firmenfahrzeug wird nach der Ein-Prozent-Regelung einem Mitarbeiter überlassen. Bei einer privaten Urlaubsfahrt kommt es zu einem z. T. mitverschuldetem Unfall. Wer trägt die Kosten? Falls der Fahrzeughalter dafür verantwortlich ist, möchten wir wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Fahrzeughalter von allen Nachteilen freizustellen, die durch einen Unfall bei Privatfahrten entstehen können ?
Herr H. aus München

Grundsätzlich sind Sie der Halter des Fahrzeuges. Inwieweit Sie Rückgriff (Regress) auf den Nutzer nehmen können, ist von der Art des Unfalls und der Form der Mitschuld Ihres Fahrers abhängig. Generell muss unterschieden werden in leicht fahrlässige, fahrlässige, grob fahrlässige und eventuell sogar vorsätzliche Handlungen des Mitarbeiters. Abhängig vom Einzelfall kann dann der Mitarbeiter eventuell in Regress genommen werden. Aussichten vor Gericht haben Sie in der Regel bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz. Details sollten Sie hierzu mit einem Rechtsanwalt absprechen.

Wollen Sie die Unfallkosten in Zukunft nicht mehr tragen, empfehle ich im ersten Zug den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Oft können Sie den Mitarbeiter bei Schäden dann auch in Höhe des Selbstbehalts (soweit dieser nicht zu hoch wird) beteiligen. Dies gilt immer nur mit der Einschränkung, dass ein Mitarbeiter im einzelnen zweifelhaften Fall vor Gericht eventuell doch Recht bekommen könnte. Grundsätzlich sind Sie nie ganz in der Lage Kosten auf Grund von Unfällen auszuschließen. Als Halter eines Fahrzeuges tragen Sie letztendlich die Verantwortung für ein Wirtschaftsgut und unterliegen der Halterhaftung. Bei Einzelfällen oder für eine genauere Erörterung der Sachverhalte kann ich Ihnen nur ein Gespräch mit ihrer Rechtsabteilung oder einem Fachanwalt empfehlen.


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