Falschbetankung
Ein Mitarbeiter, dem ein Firmenfahrzeug fest zugeordnet ist, hat statt Diesel Superbenzin getankt. Können wir ihn für den entstandenen Schaden haftbar machen?
Herr B. aus Lemgo
Ob Sie Ihren Mitarbeiter in die Verantwortung nehmen können, hängt von den genauen Umständen des Tankvorgangs und von Ihren Verträgen ab. Abhängig von den Nutzungsvereinbarungen und dem Fahrzeugüberlassungsvertrag könnten Sie natürlich versuchen, dem Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. In diesem Fall sollten Sie unbedingt Ihre Rechtsabteilung oder einen spezialisierten Anwalt aufsuchen.
Hat Ihr Mitarbeiter allerdings das erste Mal zum falschen Hahn gegriffen und die Fehlbetankung wird nicht durch deutliche Hinweise erschwert, werden Sie hier eher schlechte Karten haben. Grundsätzlich sollten Sie bedenken, dass ein Prozess gegen einen eigenen Mitarbeiter immer mit Risiken verbunden ist. Verlieren Sie den Prozess, spricht sich dies schnell herum. Sie müssen dann damit rechnen, dass auch andere Fahrer im Zweifelsfall gegen Sie klagen.
Gewinnen Sie allerdings, haben Sie wahrscheinlich einen demotivierten Mitarbeiter in Ihrer Firma. Vielleicht können Sie ja mit Ihrem Fahrer ein Gespräch führen und so einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss vereinbaren.
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