Dienstag, 07.02.2012
10.07.2007
 

Firmenfahrzeug ohne Vertrag

Einige unserer Mitarbeiter, mich eingeschlossen, fahren einen Firmen-Pkw. Für keinen von uns gibt es eine Nutzungsvereinbarung oder etwas Ähnliches. Mir stellt sich folgende Frage: Sollte sich unsere Geschäftsleitung entschließen, diese Fahrzeuge abzuschaffen, müssten wir dieses hinnehmen? Ich persönlich fahre seit 20 Jahren einen Dienstwagen. Herr W. aus Hamburg

Leider lässt sich diese Frage ohne die Schilderung eines Einzelfalls so nicht eindeutig beantworten. Selbst wenn Sie genauere Umstände schildern würden – zwei Experten hätten dann sicherlich drei Meinungen dazu. Ein idealer Sachverhalt, um einen Rechtsanwalt zum Jubeln zu bewegen. Einen Vertrag haben Sie schon mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen, nur leider mündlich. Das "leider" gilt in Ihrem Fall oft für das Unternehmen. Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht wird nämlich häufig (aber eben auch nicht immer) zugunsten des Mitarbeiters entschieden.

Da Sie vielleicht schon vor der Einstellung von dem Firmenfahrzeug ab einer gewissen Hierarchieebene gewusst haben oder dies eventuell ein Anreiz war, um eine entsprechende Position zu erreichen, ist das Fahrzeug wohl ein stillschweigend vereinbarter Gehaltsbestandteil. Sollte dieser für alle Mitarbeiter einer bestimmten Ebene gelten und Sie haben diesen Vorteil ohne die Einschränkung, dass es sich dabei um eine jederzeit widerrufbare freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, über längere Zeit erhalten, dann haben Sie eine Art Gewohnheitsrecht auf das Fahrzeug. Sollte es also "hart auf hart" kommen, wird sich Ihr Unternehmen nicht so einfach aus der "Pflicht stehlen" können.

Wie schon erwähnt, wird sich aber immer ein Sachstand finden lassen, bei dem es genauso gut andersherum laufen könnte. Wurde das Fahrzeug vom Unternehmen zum Beispiel nur auf ein bestimmtes Tätigkeitsmerkmal hin beschafft und dieses entfällt nun bei Ihnen, könnte es vor Gericht auch anders ausgehen. Gleiches könnte geschehen, wenn Ihr Unternehmen vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch steht und Sie das Fahrzeug ohne Wissen der Geschäftsleitung erhalten haben. Sollte Ihrem Chef einfallen, die Firmenfahrzeuge streichen zu wollen, sollten Sie auf jeden Fall ein offenes Gespräch suchen und eventuell einen akzeptablen Kompromiss herbeiführen. Denn trotz aller "Rechterei" – befinden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht, verlieren meist beide! Als Mitarbeiter gratuliere ich aber auf jeden Fall schon mal zu dem "laxen" Vertrag, dem Fuhrparkverwalter in Ihrem Unternehmen kann ich nur raten, schleunigst einen ordentlichen Nutzungsvertrag aufzusetzen.


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