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Geisterfahrer: Jeder Dritte war schon falsch unterwegs

03.02.2016 09:06 Uhr
Wer durch mangelnde Ortskenntnis oder Unaufmerksamkeit selbst versehentlich die Gegenrichtung eingeschlagen hat, darf auf keinen Fall eigenmächtige Wendemanöver ohne Fahrbahnsperrung durchführen

Laut ADAC werden in Deutschland pro Jahr 3.000 Geisterfahrer im Rundfunk gemeldet. Tipps für beide Seiten – Verursacher und Betroffene.

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Horrorszenario für viele Autofahrer: Auf der eigenen Spur kommt einem ein Fahrzeug entgegen. 28 Prozent ist das offenbar schon einmal passiert, so eine Umfrage der Versicherung Cosmos Direkt unter 2.000 Autofahrern. Danach hat sich aber auch jeder Dritte selbst schon in der Fahrtrichtung geirrt.

Wenn im Radio vor Geisterfahrern gewarnt wird, sollte man sich möglichst weit rechts halten und nicht überholen. Zudem sollten Autofahrer die Geschwindigkeit verringern, die Warnblinkanlage einschalten und den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern. Das Sicherste ist, den nächsten Parkplatz anzusteuern und dort zu warten. Meist sind die Streckenabschnitte, auf denen Geisterfahrer gemeldet werden, klar eingegrenzt und es dauert nicht lange, bis die Gefahr vorüber ist. Um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen sollte man, wenn man einem Geisterfahrer begegnet, umgehend die Polizei benachrichtigen - auch ohne vorher eine Durchsage im Radio gehört zu haben.

Wer durch mangelnde Ortskenntnis oder Unaufmerksamkeit selbst versehentlich die Gegenrichtung eingeschlagen hat, darf auf keinen Fall eigenmächtige Wendemanöver ohne Fahrbahnsperrung durchführen. Sobald der Autofahrer seinen Fehler bemerkt, sollte er vom Gas gehen, die Warnblinkanlage einschalten und entgegenkommende Fahrer mit der Lichthupe warnen. Den Wagen bringt man am Rand zum Stehen, steigt dort aus und benachrichtigt die Polizei. Für entstehende Schäden eines Falschfahrers kommt im Regelfall dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Voraussetzung ist aber, dass der Geisterfahrer nicht vorsätzlich gehandelt hat. (sp-x)

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