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Gesetzentwurf: Mehr Steuerförderung für E-Autos

24.05.2012 08:27 Uhr
Gesetzentwurf: Mehr Steuerförderung für E-Autos
Die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel weitet die Steuervergünstigung für Elektro-Autos aus.
© Foto: Michael Gottschalk/ ddp

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Die schwarz-gelbe Koalition weitet die Steuervergünstigung für Elektro-Autos aus. E-Fahrzeuge sollen künftig zehn statt bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Kabinett in Berlin. Damit werden auch Teile des vor einem Jahr vorgelegten "Regierungsprogramms Elektromobilität" umgesetzt. Ziel ist es, den "kraftfahrzeugsteuerlichen Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken".

Konkret soll laut "Verkehrsteueränderungsgesetz" der Förderzeitraum auf zehn Jahre verdoppelt werden. Die Steuerbefreiung soll für Fahrzeuge gewährt werden, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden. Nach 2015 soll die Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre fortgeführt werden - bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.

Föderung gilt auch für E-Transporter

Die Förderung soll nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern auf andere reine E-Fahrzeuge erweitert werden. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen lägen erhebliche Potenziale für den Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität. Die Bundesregierung will Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Bis zum Jahr 2020 sollen auf Deutschlands Straßen eine Million Elektro-Autos rollen, bis 2030 soll diese Zahl auf sechs Millionen Fahrzeuge steigen.

Teil der Pläne sind auch Korrekturen bei der Versicherungssteuer. Damit soll verhindert werden, dass durch neue Konstruktionen der Versicherungsbranche das Steueraufkommen geschmälert wird. "In den letzten Jahren verstärkt sich in der Versicherungswirtschaft ein Trend zum strukturellen sowie produktbezogenen Wandel mit jeweils negativen Folgen für das Versicherungsteueraufkommen. Dem gilt es aus fiskalischer Sicht entgegenzuwirken", heißt es im Gesetzentwurf. (dpa)

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