Die Neuregelung des Rundfunkbeitrags steht. Aus der geräteabhängigen wird eine geräteunabhängige Gebühr. So wird ab 2013 jeder Haushalt, jedes Unternehmen und jede Institution sowie Einrichtung zur Kasse gebeten - egal, ob dort Radio- oder Fernsehgeräte vorhanden sind oder nicht. Auch Fuhrparkbetreiber müssen sich auf neue Berechnungsgrundlagen und neue Tarife einstellen.
- Ausgabe 04/2015 Seite 37 (730.5 KB, PDF)