Haftung bei Privatfahrten?
Ist es aus Haftungsgründen kritisch, Dienstfahrten mit dem privaten Pkw des Mitarbeiters durchführen zu lassen? Wer haftet im Schadenfall?
Frau J. aus Kassel
Grundsätzlich ist bei einem Privatwagen der Mitarbeiter Halter des Fahrzeuges und die Frage nach der Halterhaftung somit außen vor. Problematisch könnte es allerdings werden, wenn der Fahrer das Fahrzeug zu 100 Prozent und mit Ihrem Wissen dienstlich nutzt. Probleme gibt es aber immer wieder auch bei größeren Schäden. Rechtlich sind durch die steuerfreie Entschädigung des Mitarbeiters (durch Bezahlung von 0,30 Euro je Kilometer) nur die laufenden Fahrzeugkosten gedeckt. Unfälle bei Dienstfahrten müssen also von Ihnen getragen werden. Zwar wissen die meisten Mitarbeiter nichts von dieser Regelung, ist diese aber erst einmal im Kollegenkreis bekannt, kann dies zu steigenden Belastungen führen. Darüber hinaus ist meist nur schwer nachvollziehbar, ob es sich bei der einzelnen Fahrt tatsächlich um eine Dienstfahrt gehandelt hat. Einige Fuhrparks haben aus diesem Grund mittlerweile eine separate Unfallversicherung für die Privatfahrer abgeschlossen.
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