Haftung: Vorsicht beim Ausfahren aus der Tankstelle

22.05.2012 13:37 Uhr
Das Landgericht Arnsberg hat sich mit der Haftung beim Ausfahren aus der Tankstelle befasst.

Setzt der Kfz-Fahrer auf der bevorrechtigten Straße den Blinker, um dann doch nicht in die Tankstelleneinfahrt abzubiegen, und kommt es zu einer Kollision mit einem von der Tankstelle ausfahrenden Pkw-Fahrer, weil dieser seine Pflichten aus § 10 StVO verletzt hat, so haftet der Ausfahrende allein.

Entgegen der Auffassung des Amtgerichts ist dem Geradeausfahrenden selbst kein Verstoß gegen § 1, II StVO wegen eines irreführenden Blinkzeichens vorzuwerfen.

An einen solchen Vertrauenstatbestand des Wartepflichtigen sind strenge Anforderungen zu stellen. Er ist nur dann gegeben, wenn außer der Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs durch eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und Beginn des Abbiegens deutlich wurde, dass die Berührung der beiderseitigen Fahrlinien nicht in Betracht kommt. (red)

LG Arnsberg; Az. I-5 S 104/11, ZFS 2012, 77

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.