Halterhaftung
Kann durch eine Haftpflichtversicherung das Risiko der Haftung abgedeckt werden? Kann ein Fuhrparkverwalter oder der Halterverantwortliche ohne selbst verschuldetes Ordnungsvergehen mit Punkten in Flensburg bestraft werden?
Herr H. aus Münster
Die normale Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich nicht die Halterhaftung des Unternehmens für Fahrzeuge ab. Meines Wissens gibt es auch keinen Versicherungsträger, der eine solche Zusatzversicherung anbietet. Die Halterhaftung kann neben eventuellen Geldstrafen im Extremfall auch Haftstrafen nach sich ziehen.
Für den Fuhrparkverwalter empfiehlt sich daher eine Rechtsschutzversicherung, die auch beruflich bedingte Rechtsanwaltskosten abdeckt. Zusätzlich können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser eventuelle Geldbußen und Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen für Sie übernimmt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn ein fest zugeordneter Nutzer oder der Fahrer eines Poolfahrzeuges nicht zu ermitteln war, wurde früher schon einmal der Fuhrparkverwalter mit Punkten versehen. Inzwischen werden von den Richtern aber meist Fahrtenbuchauflagen verhängt.
Da die Auflagen häufig nicht nur ein Fahrzeug, sondern gleich die ganze Flotte betreffen, ist diese Strafe schon schlimm genug. Egal, wie die Sanktionen auch immer aussehen mögen, wer seine Fahrzeuge und die zugehörigen Fahrer kennt, sollte auf keinen Fall den eigenen Führerschein in Gefahr bringen und auch nicht für andere den Kopf hinhalten.
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