_ "Die elektronische Führerscheinkontrolle FK-Scan von Hiepler + Partner prüft weltweit alle Führerscheine im Scheckkartenformat zuverlässig auf Echtheit, ohne den Umweg über aufgebrachte Fremdaufkleber gehen zu müssen. Der Scan des Dokumentes erfolgt mit einem speziellen Scanner, der lediglich die sicherheitsrelevanten Teilbereiche des Dokumentes mit unterschiedlichen Lichtquellen (Weiß, Infrarot, Ultraviolett) erfasst.
Diese Ergebnisse werden an unsere zertifizierte Authentifizierungs-Software übergeben. (Für die Durchführung elektronischer Echtheitsprüfungen von Ausweisdokumenten existieren exakte Richtlinien der zuständigen Bundesbehörden.)
Der eigentliche Scanvorgang wird durch den Fahrer ausgeführt, kann also ohne Einsatz von zusätzlichem Personal erfolgen.
In unserem Führerscheinkontroll-System werden nur die Daten des Führerscheins für den Kunden gespeichert, die gemäß der Auftragsdatenverarbeitung vom Kunden explizit beauftragt werden. Eine Ersterfassung der Fahrer-/ Führerscheindaten im System kann komplett entfallen. Unser System ordnet den Fahrer beim ersten Scan automatisch dem Kunden zu. Dieser ergänzt lediglich die E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer, wenn unser System den Fahrer zukünftig an eine fällige Führerscheinkontrolle erinnern soll.
Für Berufskraftfahrer verantwortliche Fuhrparkmanager schätzen an FK-Scan ganz besonders die Auswertung der neu eingeführten Befristungen der Führerscheinklassen (Q95). Es besteht die Notwendigkeit, diese Ablaufdaten nachzuverfolgen. FK-Scan informiert den Fahrer und den Fuhrparkverantwortlichen zuverlässig über den Ablauf der Q95. So bleibt genügend Zeit, die Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu erlangen und den neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Die Halterhaftung begründet die Führerscheinkontrolle mit FK-Scan. Die Rechtsgrundlagen dafür:
- § 21 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz ( StVG)
- § 9 Abs. 2 Nr. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- als Verpflichtung aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag
- gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Eine jährliche Prüfung der Führerscheine ist den Gerichten grundsätzlich zu wenig. Der Bundesgerichtshof verlangt generell die halbjährliche Prüfung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH VRS 34, 354). Im Rahmen eines Klageverfahrens vor Gericht muss der Fahrzeughalter beweisen, dass er die gesetzliche Führerscheinkontrolle ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Der Prüfungsprozess von Hiepler + Partner dokumentiert revisionssicher sämtliche Prüfungen in einer Datenbank in einem zertifizierten Rechenzentrum oder auf dem Server des Kunden.
Informationen über die Scanner-ID, den Führerschein, den geprüften Fahrer sowie Datum und Uhrzeit der Prüfung sind für den Verantwortlichen jederzeit einsehbar. Notwendige Reports und Bilddokumente sind jederzeit abrufbar."
- Ausgabe 05/2015 Seite 56 (455.1 KB, PDF)