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Kältemittelstreit: Brüssel erhöht den Druck

29.09.2014 10:00 Uhr
Kältemittel Hinweisschild Daimler Mercedes R-134a
Politikum: Die EU schreibt für Klimaanlagen im Auto das Kältemittel R1234yf vor. Daimler hält das jedoch für brandgefährlich und bleibt beim weitgehend verbotenen Vorläufer.
© Foto: picture alliance / dpa

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Im Streit um das Autokältemittel R1234yf erhöht Brüssel den Druck auf Deutschland. Die EU-Kommission leitete am vorigen Donnerstag die nächste Stufe eines Verfahrens wegen Verletzung der EU-Verträge ein. Der Autobauer Daimler hält das Kältemittel für feuergefährlich und verwendet deshalb weiterhin einen Vorläufer - dieser ist aus Klimaschutzgründen in Europa aber inzwischen weitgehend verboten.

Das Brüsseler Verfahren richtet sich gegen die Bundesregierung. So hat das Kraftfahrtbundesamt Mercedes-Modellen mit dem klimaschädlicheren Mittel die Zulassung für den Straßenverkehr erteilt. Berlin hat nun zwei Monate Zeit zum Richtungswechsel. Danach könnte die EU-Kommission entscheiden, Deutschland vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu bringen.

Ein EU-Diplomat erklärte: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Vertragsverletzungsverfahren unbegründet ist." Er fügte hinzu: "Sie wird weiter den Dialog mit der Kommission suchen, um sie von ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen."

Dobrindt hat Verständnis
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies auf Sicherheitsrisiken durch die Substanz. "Es ist nachvollziehbar, dass dieses neue Mittel deswegen aktuell nicht zum Einsatz kommt."

Daimler sieht nach wie vor das Recht auf seiner Seite. "Wir haben für unsere Fahrzeuge eine europaweit gültige Typgenehmigung", betonte ein Sprecher. Der Autobauer arbeite zudem mit Hochdruck an CO2-Klimaanlagen als Alternative zu dem umstrittenen Kältemittel.

Der Kältemittel-Streit zwischen Deutschland und Brüssel schwelt schon eine Weile. Im Grunde darf das klimaschädlichere alte Kältemittel R134a seit Anfang 2013 für viele Wagen nicht mehr verwendet werden. Doch Experten, Industrie und Politik streiten um die Sicherheit des EU-rechtskonformen Nachfolgers R1234yf.

Tests gegen Recht
Daimler betrachtet das Mittel nach internen Tests als feuergefährlich, bei späteren Versuchen des Kraftfahrtbundesamts kam es ebenfalls zum Brand - allerdings nur unter extremen Bedingungen. Die EU-Kommission hält die Sicherheitsbedenken nach eigenen Tests für unbegründet und pocht auf die Einhaltung europäischen Rechts.

Im Januar hatte Brüssel das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Solche Verfahren dauern mehrere Monate. Nun hat die Kommission den nächsten Schritt gemacht.

Der Zeitpunkt des Beschlusses ist nach Einschätzung von Beobachtern kein Zufall. Im November soll eine neue EU-Kommission ihr Amt antreten. Diplomaten vermuten, die amtierende Kommission wolle den Kurs in der Auseinandersetzung noch vorgeben.

Fehler einräumen?
Der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote bezeichnete das erlaubte Kältemittel R1234yf aufgrund der Sicherheitsbedenken als "fragwürdigen Ersatz" des Vorläufers: "Anstatt den Fehler einzugestehen, setzt die EU-Kommission Deutschland eine finale Frist, bis zu der die Regierung Daimler zur Nutzung des Mittels zwingen soll." Groote plädierte für Kühlmittel auf Basis von Kohlendioxid (CO2) als Alternative.

Ähnlich äußerte sich der EU-Parlamentarier Michael Theurer (FDP): "Sicherheit ist (...) ein entscheidender Faktor im Straßenverkehr, für Verkehrsteilnehmer ebenso wie für Rettungskräfte, und darf nicht im Namen des Umweltschutzes vernachlässigt werden."

Der US-Konzern Honeywell, einer der Hersteller von R1234yf, begrüßte die Entscheidung. Das Kältemittel stelle eine "sichere und kosteneffiziente Lösung" dar. (dpa)

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