Mittwoch, 08.02.2012
29.08.2007
 

Kein Fahrtenbuch bei Poolfahrzeugen?

Welche Richtlinien gibt es zum Nachweis, dass ein Poolfahrzeug tatsächlich zu 100 Prozent geschäftlich genutzt wurde? Was muss erfüllt sein, damit dieses bei einer Betriebsprüfung anerkannt wird, wenn kein Fahrtenbuch vorliegt? Herr R. aus Würzburg

Beim Einsatz von Poolfahrzeugen mit wechselnden Fahrernutzern werden Sie um ein Fahrtenbuch nicht herumkommen. Allein aus Gründen der Halterhaftung ist dies unerlässlich. Auch bei der Steuer werden Sie schlechte Karten haben. Oder wie wollen Sie verhindern, dass – ohne ein lückenloses Fahrtenbuch – ein Fahrer das Auto am Wochenende für eine Spritztour nutzt?

Ist das Kind aber schon mal in den Brunnen gefallen, kann Ihnen hier nur ihr Steuerberater oder die Steuerabteilung des Unternehmens weiterhelfen. Unter Umständen bestand ja eine anderweitige Kontrolle der Fahrzeuge? Vielleicht fällt Ihrem Steuerberater hierzu ein Ausweg ein.


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