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Schäden durch Einkaufswagen: Kein Verkehrsunfall

26.02.2015 11:30 Uhr
Schäden durch Einkaufswagen: Kein Verkehrsunfall

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_ Ein Zusammenstoß zwischen einem rollenden Einkaufswagen und einem parkenden Auto gilt nicht als Verkehrsunfall und ist kein Fall für die KfzFall für die KfzFall für die K-Haftpflichtversicherung. Es muss derjenige für den Schaden zahlen, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat.

AG München, Az. 343 C 28512/12, Urteil vom 05.02.2014, dpa

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