_ Ein Zusammenstoß zwischen einem rollenden Einkaufswagen und einem parkenden Auto gilt nicht als Verkehrsunfall und ist kein Fall für die KfzFall für die KfzFall für die K-Haftpflichtversicherung. Es muss derjenige für den Schaden zahlen, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat.
AG München, Az. 343 C 28512/12, Urteil vom 05.02.2014, dpa
- Ausgabe 03/2015 Seite 62 (246.3 KB, PDF)