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Kfz-Schiedsstellen: Schlichte Rechnung

14.03.2014 17:00 Uhr
Kann sich für beide Seiten rechnen: Streiten Autowerkstatt und Kunde, können Schiedsstellen außergerichtlich schlichten.
Kann sich für beide Seiten rechnen: Streiten Autowerkstatt und Kunde, können Schiedsstellen außergerichtlich schlichten.
© Foto: ZDK

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Gibt es Probleme oder Stress mit der Werkstatt, soll es ja auch mal vorkommen, dass sich der ein oder andere Hersteller einschaltet. Lässt sich das Problem dennoch nicht aus der Welt schaffen, müssen nicht zwangsläufig nur noch Kunden- und Autohaus-Anwalt miteinander reden, bevor man sich vor Gericht trifft. Es gibt da noch 130 Kfz-Schiedsstellen in Deutschland. Diese haben im vergangenen Jahr 11.669 Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern erhalten. Das bedeutet nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine Antragssteigerung von 17,4 Prozent gegenüber 2012. Ein Grund zur Besorgnis scheint das allerdings nicht zu sein: Laut ZDK bewegen sich die Werte im Rahmen der vergangenen sechs Jahre.

Schiedsstellen regeln Streits zwischen Kunden und Kfz-Innungsbetrieben außergerichtlich. 85 Prozent aller Anträge betrafen 2013 Reparatur- und Wartungsarbeiten. Bei den Beweggründen steht laut ZDK die Rechnungshöhe in der Häufigkeit knapp vor dem Punkt "unsachgemäße Arbeit". Danach folgt "nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeit". Ging es um einen Gebrauchtwagenkauf, lautete in den meisten Fällen der Antragsgrund "technische Mängel".

In den Kfz-Schiedskommissionen sitzen verschiedene Obleute, die sowohl das Handwerks- als auch das Verbraucherinteresse vertreten sollen. Den Vorsitz führt ein Jurist. In Anspruch nehmen kann man die Schiedsstellen als Kunde eines Mitgliedsbetriebs der Kfz-Innung. Kosten entstehen dem Kunden nicht. (sp-x/kak)

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