-- Anzeige --

Kfz-Steuer: Bescheide prüfen

28.08.2014 10:23 Uhr
Kfz-Steuerbescheid
Finanztipp: Entdeckt ein Steuerpflichtiger, dass der Zoll zu viel Kfz-Steuer abgebucht hat, sollte er innerhalb von 30 Tagen Einspruch eingelegen.
© Foto: Robert Schlesinger/picture alliance

-- Anzeige --

Ist in den vergangenen Wochen die Kfz-Steuer vom Konto abgebucht worden, sollten Autobesitzer einen genauen Blick auf den Kontoauszug werfen. Der Grund: Die Abbuchung kann zu hoch oder auch zu niedrig sein. Bei einer Verwaltungsumstellung ist es zu Problemen gekommen, die allerding nur einen kleinen Teil der Fahrzeughalter betreffen.

Zum 1. Juni hat der Zoll die Verwaltung der Kfz-Steuer von den bisher zuständigen Finanzämtern der Länder übernommen – und damit Datensätze von rund 58 Millionen Fahrzeuge „aus einer Vielzahl sehr unterschiedlicher IT-Systeme“, erklärt Linda Kosmalla von der Bundesfinanzdirektion Südwest. Größtenteils sei die Zusammenführung in einer zolleigenen Datenbank unproblematisch verlaufen.

Aber eben nicht immer. Hinzu komme, dass einige Zulassungsstellen, von denen die Hauptzollämter die technische Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer bekommen, eine neue Software einsetzten, deren "Kinderkrankheiten" sich auch auf die Steuerfestsetzung durch den Zoll auswirkten. Die Unzulänglichkeiten seien aber erkannt und würden nun bereinigt, heißt es.

Vermutete Dimension
Wie viele Steuerzahler betroffen sind, kann der Zoll nicht sagen. Die Fehlerquote bewege sich allerdings im Verhältnis zu der Masse an Steuerfällen bei 58 Millionen Fahrzeugen im Promillebereich. Das wären etwa 58.000 bis 520.000 betroffene Fälle.

Entdeckt man als Steuerpflichtiger eine zu hohe Abbuchung der Kfz-Steuer, sollte innerhalb der Frist von 30 Tagen ein Einspruch eingelegt werden. Der Bund der Steuerzahler rät den Kfz-Steuerbescheid mit dem des vergangenen Jahres zu vergleichen. Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums findet man einen Kfz-Steuerrechner. Wer Zweifel hat, kann dort überprüfen, wie viel er tatsächlich zahlen muss. Die Kfz-Steuer wird nicht bei allen Steuerpflichtigen am gleichen Termin eingezogen. Es hängt davon ab, wann das Auto zum ersten Mal angemeldet wurde. (Hanne Lübbehüsen/sp-x/kak)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.