Kfz-Steuer wird auf CO2-Basis umgestellt

24.08.2007 16:32 Uhr
Im Ziel: Das Bundeskabinett hat sich auf eine neue Grundlage für die Kfz-Steuer geeinigt.
© Foto: AHO-Montage

Bundeskabinett einigt sich auf Reformgrundlage / Altfahrzeuge werden weiter nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert

Unter Beibehaltung der Differenzierung nach Abgasnormen erfolgt eine Umgestaltung der Kfz-Steuer. Künftig werden CO2-Emissionen in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Die Umstellung soll aufkommensneutral sein. Das beschloss das Bundeskabinett am Donnerstagabend zum Auftakt seiner zweitägigen Klausurtagung im brandenburgischen Meseberg. Sparsamere Fahrzeuge sollen steuerlich entlastet und Fahrzeuge mit einem hohen Verbrauch stärker belastet werden. Die Umstellung der Steuer soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt für alle Neufahrzeuge erfolgen. Ein genauer Termin wurde nicht genannt. Altfahrzeuge werden weiter nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert. Durch maßvolle Erhöhungen der Steuersätze im Altbestand – beginnend mit Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 2 – soll sichergestellt werden, dass die Neufahrzeuge bei der Besteuerung nicht schlechter gestellt sind und sich Spielräume für finanzielle Anreize zum Erwerb von Neufahrzeugen bieten. Jedes Gramm CO2 soll gleich besteuert und die unterschiedliche Mineralölsteuer auf Benzin und Dieselkraftstoff wie bisher ausgeglichen werden. Das sind die jetzt vorliegenden Eckpunkte. Genauere Zahlen sind noch nicht bekannt. Der Bundestag soll aber noch im Dezember darüber beraten. Ferner beschloss die Koalition, dass für Pkw eine klare Verbrauchskennzeichnung eingeführt werden soll. Biokraftstoffe sollen von einem Anteil am gesamten Sprit von jetzt fünf Prozent bis 2020 auf zehn Prozent ausgebaut werden. Ferner will sich die Bundesregierung in der EU für die Einbeziehung des Flug- und Schiffsverkehrs in den CO2- Handel einsetzen. (dp/pg)

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