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Künftig empfiehlt es sich, im EU-Ausland den Bußgeld-Grenzwert von 70 Euro nicht mehr zu überschreiten.
"Knöllchen ohne Grenzen" gebilligt
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt werden können, wenn es dabei um mehr als 70 Euro geht.
Die Neuregelung, die auf einen Rahmenbeschluss der EU zurückgeht, gilt für alle Bußgeldbescheide, die ab dem 1. Oktober ausgestellt werden - auch wenn der Gesetzesverstoß bereits Monate vor diesem Termin lag. Schon im kommenden Sommerurlaub wird deshalb zu größerer Vorsicht geraten. Nach der bisherigen Rechtslage wurden Raser und Falschparker in den seltensten Fällen nach ihrer Heimkehr noch belangt.
Der Grenzwert von 70 Euro ist schnell überschritten, denn im Ausland werden oft viel höhere Bußgelder verlangt als in Deutschland. Wer auf deutschen Straßen 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss lediglich 35 Euro zahlen. Die Niederlande verlangen nach ADAC-Angaben für das gleiche Vergehen 100 Euro, Schweden sogar 260 Euro. Die Einnahmen kommen in solchen Fällen allerdings der deutschen Staatskasse zugute. (dpa)
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