Der Mindestlohn macht sich ab kommendem Jahr in der Automobilwirtschaft bemerkbar. Wie unser Schwester-Dienst Autohaus aus Branchenkreisen erfuhr, sind unter anderem die Zulassungsdienstleister von der Neuregelung betroffen.
Neben der unmittelbaren Entgelterhöhung für die Beschäftigten steigen auch die administrativen Kosten durch die Dokumentationspflicht der Mindestlohnleistungen. Insider schätzen die Kostensteigerung im Schnitt auf bis zu sechs Prozent. Businesskunden wie etwa Autohäuser und Flotten müssen sich daher auf eine entsprechende Erhöhung der Preise ab Januar einstellen.
Die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde greift vom 1. Januar 2015 an. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Arbeitgeber-Verbände warnen dagegen vor negativen Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. (AH)