Wie hoch waren die Kosten bei ihrer letzten Leasingrückgabe? Dies fragte das Internetportal Leasing Time seine Onlinenutzer. Auch wenn die Zahl der Teilnehmer mit 130 übersichtlich ausfällt, geben die Ergebnisse der Umfrage des Vermittlers von Leasingfahrzeugen ein interessantes Stimmungsbild wieder. Ein gutes Viertel der laut dem Portalbetreiber mehrheitlich gewerblichen Kunden, die am Votum teilnahmen, kam mit Nachzahlungen bis maximal 100 Euro davon. Ein Drittel musste Schäden zwischen 100 und 1.000 Euro nach der Rückgabe begleichen. Jeweils ein Fünftel der Umfrageteilnehmer hatte mit Forderungen bis 2.500 respektive über 2.500 Euro zu kämpfen. Hohe Forderungen wecken die Streitlust Einsichtig zeigten sich insgesamt relativ viele Leasingnehmer wenn es um die Schäden ging. Laut Marc Härtel, Geschäftsführer des Portalbetreibers, waren rund 40 Prozent der Leasingnehmer mit der Höhe der Nachforderungen für festgestellte Mängel bei der Fahrzeugrückgabe einverstanden. "Von denen hatten 49 Prozent keine oder nur geringe Ausgaben bis 100 Euro. 34 Prozent mussten bis zu 1.000 Euro nachzahlen, 11 Prozent bis zu 2.500 und sechs Prozent über 2.500 Euro." Sobald die Regresssumme steigt, wächst indes die Streitlust. Von jenen, die eine Nachforderung monierten, hatten acht Prozent keine oder eine nur geringe Zahlung bis 100 Euro, 32 Prozent bis zu 1.000 Euro und 31 Prozent bis zu 2.500 Euro zu leisten. Mehr als jeder Vierte dieser Gruppe (28 Prozent) sah sich mit Forderungen von über 2.500 Euro konfrontiert und suchte das Gespräch mit dem Leasingpartner. Ewiger Streit: Was ist Gebrauchsspur, was ist Mangel? Generell darf der Leasinggeber am Vertragsende für Mängel und Schäden Nachforderungen in Rechnung stellen. Darunter fallen indes nicht die gewöhnlichen Gebrauchsspuren, wie Leasing Time in einer Mitteilung betont. Hierzu zählen Abnutzungen des Fahrzeugs, die mit dessen üblichem Betrieb im fließenden und ruhenden Verkehr untrennbar verbunden sind, wie ein kleiner Steinschlag auf der Windschutzscheibe, kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels oder der Griffe sowie leichte Einbeulungen, heißt es weiter. Indes sind Mängel und Schäden vom Leasingnehmer auszugleichen, unabhängig davon, ob sie die Folgen natürlichen Verschleißes sind oder auf Überbeanspruchung, Fehlbedienung, Unfällen oder höherer Gewalt beruhen, erklärt das Leasing-Time-Team. "Denn die Kosten würden auch anfallen, wenn das Auto Eigentum des Leasingnehmers wäre", urteilt Härtel. Zu Mängeln und Schäden zählt dieser beispielsweise sichtbare Lackabplatzungen, großflächige Beulen mit scharfkantigen Eindrücken oder sichtbare Deformation des Felgenhorns. (rs)