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Kraftfahrt-Bundesamt: Ab 2015 das Auto online abmelden

17.12.2014 13:10 Uhr
Kfz-Kennzeichen
Voraussetzung zum Online-Abmelden: Autos, die ab 2015 neu- oder wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten auf dem Kennzeichen.
© Foto: BMVI

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Jährlich werden im Schnitt rund neun Millionen Autos abgemeldet. Das kann ab dem kommenden Jahr im Internet geschehen. Allerdings nur mit Wagen, die nach dem 1. Januar angemeldet werden. Und einen der neuen Personalausweise muss man auch haben.

Fahrzeuge, die ab 2015 neu- oder wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten auf dem Kennzeichen und einen Fahrzeugschein mit verdeckten Sicherheitscodes, die zur genauen Identifikation des Fahrzeugs dienen.

Will man das online Auto abmelden, rubbelt man den Code auf dem Fahrzeugschein frei und kratzt das Siegelwappen auf den Kennzeichen ab, darunter kommt auch ein Sicherheitscode zum Vorschein. Die Plakette wird dadurch zerstört – analog zum heutigen Prozedere. Die Nummern notiert man oder scannt sie als QR-Code mit dem Smartphone ein. Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) stellt man den Antrag auf Abmeldung.

Dafür muss man zunächst seine Identität mit Hilfe des neuen Personalausweises verifizieren. Dann gibt man Kennzeichen und Sicherheitscode in das Formular ein, zahlt die Abmelde-Gebühr (ePayment) und das Fahrzeug wird automatisch in der zuständigen Zulassungsbehörde abgemeldet. Der Bescheid wird postalisch oder über DE-Mail verschickt.

Das Abmelden ist der erste Schritt zur Online-Zulassungsbehörde. Künftig soll man das Auto auch im Internet anmelden können. Die Möglichkeit, eine Abmeldung vor Ort bei der Zulassungsstelle vorzunehmen bleibt natürlich bestehen. (Hanne Lübbehüsen/sp-x)

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