Beim günstigen Angebot zuschlagen, wenn der Preis wieder steigt, verbrauchen. Was für Zahnpasta, Müsli oder Waschmittel gelten mag, gilt nicht für Kraftstoff: Auch wenn Benzin und Diesel derzeit verlockend günstig sind, sollte sich niemand verleiten lassen, Hamsterkäufe zu tätigen. Das ist gefährlich und die Lagerung im großen Stil zudem verboten.
Laut Gesetz dürfen in Kleingaragen maximal 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Diesel lagern, so der ADAC. Voraussetzung ist, dass die Kraftstoffe in zugelassenen, dicht verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahrt werden.
In Tiefgaragen gilt etwas anderes: Hier dürfen außerhalb des Autos nur „unerhebliche Mengen“ aufbewahrt werden, so heißt es zum Beispiel in der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung. Im Keller eines Mietshauses Sprit zu lagern, kann ein „vertragswidriger Gebrauch der Mietsache“ sein.
Außerdem bringt die Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten wie Kraftstoffen immer eine Brandgefahr mit sich. Hinzu kommt, dass der Boden in vielen Garagen nicht flüssigkeitsdicht ist. Fließt beim Umfüllen etwas vorbei, kann es zu Umweltschäden durch Verschmutzung des Grundwassers kommen. (sp-x)