Nach Auffassung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Jörg Elsner, sei die Atemalkoholanalyse für das Strafverfahren ungeeignet, da ihre Fehlerquote bei fünf Prozent liege, so dass man in Kauf nehme, dass jedes zwanzigste Urteil ein Fehlurteil wäre. "Es wäre unvertretbar, eine strafrechtliche Verurteilung auf ein so zweifelhaftes Beweismittel zu stützen", sagt Elsner, "erst recht dann, wenn die Folge der Verurteilung – wie beim Alkoholdelikt die Regel – mindestens ein neunmonatiger Fahrerlaubnisentzug ist." Weiter kritisiert er, dass es sich bei der Atemalkoholanalyse um einen im Gerichtsverfahren nicht mehr nachvollziehbaren Messvorgang handele und man sich ganz auf den Polizeibeamten verlassen müsse, der die Alkoholwerte der Verkehrssünder auf der Wache mit einem speziellen Atemtestgerät gemessen hat. Er hält die Zulassung der Atemalkoholanalyse im Strafverfahren für verfassungswidrig. (mp)