26.08.2010
Recht
Der neue EU-Führerschein alle 15 Jahre wieder neu beim Amt beantragt werden.
Neuer EU-Führerschein nur 15 Jahre gültig
Die ab 2013 gültigen EU-einheitlichen Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033.
Das EU-Parlament hatte die neuen Führerscheine bereits Ende 2006 beschlossen. Das Bundesverkehrsministerium hat nun die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie auf den Weg gebracht, berichtete die "Saarbrücker Zeitung".
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL
26. August 2010 14:51
Rolf Achtzig meint:
Erlauben Sie mir eine Anmerkung zu Ihrem Kommentar von heute: ich kann mich Ihrer beschwichtigenden Tonlage, der Neuerwerb des Führerscheins nach 15 Jahren sei nicht erforderlich, nicht anschließen. Dem ein oder anderen Führerscheininhaber täte es ganz gut, nach 15 Jahren mal wieder Verkehrsregeln zu pauken. Zum einen ändert sich in 15 Jahren ne ganze menge, zum anderen leiden Deutschlands Autofahrer offensichtlich an fortschreitendem Alzheimer, was nicht nur an der zunehmenden Vergreisung der Gesellschaft liegt. Dass man beim Spurwechsel den Blinker setzt, Vorfahrtsregeln beherrscht, das Reißverschlussverfahren nicht nur auf die Klamotten seiner Freundin anzuwenden weiß oder das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen befolgt stellt für viele, gerade jüngere Verkehrsteilnehmer nicht erst nach 15 jahren ein kaum lösbare Aufgabe dar - da könnte eine regelmäßige Nachprüfung nicht schaden.
Es grüßt Rolf Achtzig
PS: Ein nettes Bild haben Sie da von Ihrer Mannschaft. Dem Herren vorne links stünde allerdings ein gründliche Rasur gut zu Gesicht!
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