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Neuerungen für Autofahrer 2015: Das gilt ab Januar

17.11.2014 10:30 Uhr
HU-Plakete auf dem Nummernschild
Ein Gang weniger: Künftig wird auf den Kennzeichen ein QR-Code abgedruckt, damit man das Auto auch online abmelden kann.
© Foto: Dekra

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Mit jedem neuen Jahr ändern sich für Autofahrer einige Dinge. Zum 1.Januar 2015 ist zum Beispiel die Abmeldung des eigenen Fahrzeugs über das Internet möglich. Dafür sind Kennzeichen und Fahrzeugschein aller ab diesem Datum neu zugelassenen Fahrzeuge unter anderem mit einem QR-Code verstehen. In Zukunft soll man Autos auch online zulassen können.

Die neue Abgasnorm Euro 6 gilt ab September 2015 für alle Neuwagen, sie soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Ebenfalls ab dem kommenden Jahr müssen alle Neufahrzeuge mit einem automatischen Notrufsystem, dem so genannten E-Call, ausgerüstet sein. Wer sich ein Elektroauto kaufen möchte, sollte bis Dezember 2015 die zehnjährige Steuerfreiheit nutzen: Ab 2016 sind E-Fahrzeuge nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit.

Darüber hinaus ändern sich zum neuen Jahr auch Regelungen wie die Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung oder die DIN-Vorschrift für Verbandskästen, wer seinen alten ersetzt, sollte darauf achten, darauf weist das "Kfz-Spezial 2015" des 1A-Verbraucherportal hin. (sp-x)

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