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Parken im Halteverbot: Auch mal länger als drei Minuten

28.05.2015 09:08 Uhr
Im eingeschränkten Halteverbot darf man nicht länger als drei Minuten stehen bleiben, davon sind viele Autofahrer überzeugt. Dabei gibt es eine sinnvolle Ausnahme.

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Vor der Haustür herrscht eingeschränktes Halteverbot und der Sperrmüll muss ins Auto – da stellt sich die Frage: Den Klumpatsch um die Ecke tragen, wo das Fahrzeug legal parkt oder vermeintlich illegal im Halteverbot stehen – denn länger als drei Minuten dauert das Einladen auf jeden Fall. Die Antwort könnte lauten: Weder noch.

Denn wer sein Fahrzeug be- oder entlädt, darf sich auch im eingeschränkten Halteverbot etwas mehr Zeit lassen: "Das Ein- und Ausräumen des Autos ist ein Sonderfall", sagt Andreas Tepe vom Kfz-Direktversicherer R+V24. Das ist aber auch kein Freibrief zum längeren Parken, saumselig sollte man nicht werden: "Das Laden sollte zügig passieren und nicht Stunden dauern."

Grundsätzlich wird nach drei Minuten aus dem erlaubten Halten ein unerlaubtes Parken, länger darf man im eingeschränkten Halteverbot nicht stehen, lernt man in der Fahrschule. Beim Sperrmüll einladen, vor Urlauben mit viel Gepäck oder dem Ausladen der neuen Waschmaschine kann eine Ausnahme gelten: "Voraussetzung ist: Der Fahrer hat die aktuelle Verkehrslage im Blick und kann sein Fahrzeug jederzeit schnell wegfahren", so der Versicherungs-Experte. Zudem muss das Aus- und Einladen für mögliche Verkehrskontrollen erkennbar sein. "Wer ein gerade leergeräumtes Auto nicht direkt umparkt, riskiert möglicherweise einen Strafzettel."

Im absoluten Halteverbot – der rote Ring auf blauem Grund mit zwei gekreuzten roten Balken - ist allerdings jedes kurze Stehen, auch unter drei Minuten, weiterhin tabu. Wer eine solche Zone vor dem Haus hat, kann aber bei der Stadt eine Sondergenehmigung einholen – beispielsweise für einen Umzug. (sp-x)

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