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Pilotprojekt: Niedersachsen testet Strecken-Radar

02.09.2014 10:54 Uhr
In Österreich bereits Realität: Über einen längeren Abschnitt wird das Tempo kontrolliert.

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Niedersachsen testet als erstes Bundesland einen Strecken-Radar, bei dem die Geschwindigkeit von Autofahrern über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird. Bei der "Abschnitts-Kontrolle" (Section Control) wird die Geschwindigkeit von Autos nicht punktuell per Radar gemessen, sondern ein Durchschnitts-Tempo über eine längere Strecke berechnet. Dazu werden Autos bei Beginn und Ende des Abschnitts von einer Kamera erfasst. Anhand von Distanz und Dauer der Fahrt lässt sich dann die durchschnittliche Geschwindigkeit ermitteln. Gut sichtbare Schildern kündigen die radarüberwachte Strecke an.

Der Pilotversuch sei dank neuer Computertechnik möglich, mit der die strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzes eingehalten werden können, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Montag in Hannover. In Österreich und den Niederlanden gibt es den Strecken-Radar bereits seit Jahren. Nach Auswahl eines unfallträchtigen Bundes- oder Landstraßenabschnitts mit einer Länge von drei bis acht Kilometern soll der 18-monatige Test im Frühjahr 2015 beginnen.

Der Strecken-Radar sei besonders für gefährliche Abschnitte geeignet, auf dem sich Unfälle nicht an einer Stelle sondern über etliche Kilometer häuften, sagte der Minister. Dies seien oft Landstraßen, auf denen sich in Niedersachsen zwei Drittel aller tödlichen Unfälle ereignen. Ursache sei meist zu hohes Tempo.

Mehr Sicherheit erwartet
Die Erfahrungen in den Nachbarländern seien positiv, der Verkehrsfluss harmonisiere sich und die Sicherheit werde auch etwa in Baustellen oder Tunnelstrecken nachweislich erhöht. Die Akzeptanz bei den Autofahrern sei deutlich höher als bei punktuellen Blitzern, bei denen Raser sich einer Strafe durch kurzzeitiges Abbremsen entziehen könnten, sagte Pistorius.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte sich bereits 2009 für einen Modellversuch mit Abschnittskontrollen ausgesprochen, es gab aber Datenschutzbedenken. Das Speichern von Bildern, auf denen man Fahrere erkenne, die sich aber an das Tempolimit halten, wurde als ein unerlaubtes Speichern von personenbezogenen Daten angesehen. Bei der von Niedersachsen vorgesehenen Technik besteht ein Zugriff auf die Daten nur bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Ansonsten werden die Fotos automatisch sofort gelöscht, ohne dass zwischendurch eine Zugriffsmöglichkeit besteht. (dpa/sp-x)

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