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Pkw-Maut: Beschwerde gegen Datenerhebung abgelehnt

15.07.2016 07:14 Uhr
Ein Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Daten für die geplante Pkw-Maut ist jetzt ins Leere gelaufen.

Für Patrick Breyer von der Piratenpartei ist die Pkw-Maut "irre" und der Kfz-Massenabgleich verfassungswidrig. Seine Beschwerde in Karlsruhe wurde aber jetzt abgeschmettert.

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Ein Landtagsabgeordneter der Kieler Piratenpartei ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Daten für die geplante Pkw-Maut gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung an, teilte Patrick Breyer am Donnerstag mit. Das Gericht bestätigte die Nichtannahme.

"Sollte die irre Pkw-Maut und der Kfz-Massenabgleich auf unseren Autobahnen tatsächlich kommen, werde ich erneut Verfassungsbeschwerde einreichen", kündigte Breyer an. Er bezeichnete die Datenerhebung als "verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer". (Az.: 1 BvR 1173/16)

Die Einführung der Pkw-Maut wurde wegen eines Rechtsstreits mit der EU gestoppt, das Gesetz ist trotzdem bereits in Kraft getreten. Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil nur inländische Autobesitzer für die Maut voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollen. (dpa)

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