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Punktgenau

31.03.2015 06:00 Uhr

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Der Bundestag hat zum 1. Mai 2014 ein neues Punktesystem für Verkehrssünder beschlossen. Es werden nur noch die Taten ins Fahreignungsregister eingetragen, die unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben. Für das unberechtigte Befahren einer Umweltzone gibt es in Zukunft also keine Punkte mehr. Dazu gibt es ein neues Punktesystem: Statt wie bisher bei 18 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrererlaubnis bereits bei acht Punkten. Angepasst wird auch die Punktesystematik: So entspricht ein neuer Punkt einem bis drei alten Punkten.

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