Freitag, 25.05.2012
21.05.2008
Share |
   
Kabinettsbeschluss

Voraussichtlich vom 1. Januar 2009 an werden die Strafen für zu schnelles Fahren im Regelfall um 60 Prozent erhöht.

Rasen und Drängeln wird teurer

Für Raser, Drängler und Rotlichtsünder wird es künftig deutlich teurer. Das Bußgeld für zu schnelles Fahren wird um rund 60 Prozent erhöht, die neue Regelung greift voraussichtlich vom 1. Januar 2009. Aber auch Fahrer, die eine rote Ampel missachten oder unter Alkohol- und Drogen-Einfluss unterwegs sind, sollen empfindlich bestraft werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und damit auch den neuen Bußgeld-Katalog, den Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) völlig überarbeiten ließ. Mit ihm sollen Straßenrowdys in die Schranken gewiesen und der Verkehr insgesamt sicherer werden.

Verdoppelt werden soll auch der in Extremfällen mögliche Bußgeld-Rahmen: auf 3.000 Euro für unter Alkohol oder Drogen stehende Fahrer und auf 2.000 Euro für sonstige vorsätzliche Delikte. Auf verschärfte Punkte-Regelungen der Flensburger Verkehrssünder-Kartei und längere Fahrverbote soll verzichtet werden. Nicht mehr enthalten sind in der Vorlage ursprüngliche Strafverschärfungen bei Parkverstößen oder beim Telefonieren am Steuer mit dem Handy.

Stärker als bisher werden Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet. Bei überhöhtem Tempo reicht der zuletzt diskutierte Entwurf bis zu 680 Euro Strafe in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, werden heutige Bußgelder im Regelfall verdoppelt: beim ersten Mal auf 500 Euro und beim zweiten Mal auf 1.000 Euro. Wer auch ein drittes Mal erwischt wird, soll dann regulär 1.500 und in Extremfällen gemäß dem erhöhten Bußgeld-Rahmen sogar bis zu 3.000 Euro zahlen müssen.

Kompliziert werden die Bußgelder für Drängler ermittelt. Beträgt zum Beispiel bei einer 100-Stundenkilometer-Fahrt der Abstand zum Vordermann 24 Meter, kostet das künftig 75 statt 40 Euro. Verkürzt er sich um 5 Meter, werden gleich 320 statt 200 Euro fällig. Wer bei 200 Stundenkilometern weniger als 10 Meter Abstand hält, wird mit 400 statt bisher 250 Euro bestraft. (dpa)


KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

Logo_AF_hellModellplaner 2012

Richtig informiert von Alfa Romeo bis VW: Der Autoflotte-Modellplaner bietet Ihnen alle Neuheiten, Facelifts und neuen Motorisierungen auf einen Blick! | mehr

Autoflotte Akademie

Kosten_Box

In dem Seminar Praxiswissen Fuhrparkmanagement 1 lernen Sie die Aufgaben des Fuhrparkmanagements zu meistern, effizient zu arbeiten, Kosten zu sparen und Haftungsrisiken zu minimieren. Info, Termine & Anmeldung. | mehr

Serie: Sparen im Fuhrpark

Fuhrpark_Autostadt

In der Serie "Einsparpotenziale im Fuhrpark" werden die verschiedenen Kostenarten getrennt voneinander betrachtet. Sie erfahren, wo Einsparungen möglich sind. | mehr

thumb_flottenloesungenFlottenlösungen

Hier finden Sie, was Sie suchen!

Ein umfangreiches Branchenverzeichnis für die schnelle Recherche im Fuhrpark. | mehr

AF_eurotaxBetriebskosten

Wie viel ist Ihr Fahrzeug noch wert?

Fahrzeugbewertung mit kostenlosem Betriebskostenrechner von EurotaxSchwacke. Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu den Haltekosten eines PKW. | mehr

Serie: Sicherheit im Fuhrpark

Achtung: Teil 5 "Weitergehende Maßnahmen" jetzt online! Mit der Serie "Sicherheit im Fuhrpark" wol­len wir Ihnen aufzeigen, wie Sie mit geringem Aufwand die Risiken in Ihrer Flotte minimieren. |  mehr

Firmenwagenrechner

Der neue Autoflotte
Firmenwagenrechner

Mehr Gehalt oder lieber einen Firmenwagen? Der Firmenwagenrechner rechnet Ihre Vorteile aus! | mehr

Gabler Wirtschaftslexikon

GABLER WIRTSCHAFTSLEXIKON ONLINE

Gabler Wirtschaftslexikon Online: Lexikon und Definition für Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und SteuernDas Wissen der Experten:
- Qualitätsgeprüft.
- 25.000 Stichwörter.
- Kostenlos online.

» Definition kostenlos im Lexikon suchen