Bei einem Auffahrunfall ist nicht immer und unbedingt der Fahrer des nachfolgenden Autos schuld. Bremst der Vordermann nachweisbar ohne Grund, trifft ihn die volle Verantwortung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Es kassierte damit einen Entscheidung, die das Landesgericht Landshut im Vorjahr gefällt hatte.
In zweiter Instanz mussten die Richter folgenden Sachverhalt bewerten: Der Kläger war einem anderen Auto ins Heck gefahren, weil dieses stark abgebremste hatte und zum Stehen kam. Der Vorausfahrende schätzte ein und meinte: Dem Hintermann treffe die Schuld. Dieser sah das aber anders und führte ein Gutachten an. Das bewies, dass der Vordermann durch eine ungewöhnliche Fahrweise den Unfall verursachte. Er hatte abrupt gebremst. Zeugen gaben an, dass sie keinen Anlass für das starke Abbremsen ausmachen konnten.
Die Richter gaben dem Kläger Recht. Der Auffahrende konnte nicht damit rechnen, dass der Vordermann bremst. Deshalb trägt dieser auch die Verantwortung für den Unfall, kommentiert die Deutsche Anwaltshotline die Entscheidung. (sp-x/kak)