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Recht: Bagatellunfall ohne Polizei richtig regeln

08.01.2015 11:30 Uhr
Autofahren im Winter
Ausnahme: Machen Eis und Schnee die Autofahrt zu einer Rutschpartie und es kommt zu kleineren Remplern, müssen die Beteiligten die Polizei nicht herbei rufen.
© Foto: ADAC

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Machen Eis und Schnee die Autofahrt zu einer Rutschpartie und es kommt zu kleineren Remplern, kann auf die Polizei verzichten werden. Bei Bagatellunfällen ohne größere Schäden, können die Beteiligten den Unfall laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch selbst dokumentieren.

Zuerst muss jedoch der Unfallort gesichert werden: Warnblinker anschalten, Warndreieck aufstellen und so schnell wie möglich die Fahrbahn wieder frei machen. Anschließend sollte ein Unfallprotokoll angefertigt werden, zum Beispiel mit Hilfe des Europäischen Unfallberichts. Dieser ist kostenlos im Internet erhältlich.

Das Protokoll sollte Angaben über das Kennzeichen des Unfallgegners, Namen und Adresse der beteiligten Fahrer sowie die Ort und Zeit des Unfalls enthalten. Gibt es Zeugen, können auch ihre Namen und Adressen notiert werden. Hilfreich sind zudem Fotos vom eigenen und gegnerischen Fahrzeug beziehungsweise den Schäden.

Nach einem Unfall muss die Versicherung schnellstmöglich informiert werden. Den Schaden des Unfallgegners übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Kaskoversicherung zahlt die Reparaturen am eigenen Auto.

Seit 2010 müssen Autos bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch mit sogenannten Matsch-und-Schnee-Reifen (M+S-Reifen) unterwegs sein. Ein Verstoß kostet in diesem Winter erstmals 60 statt wie bisher 40 Euro. Die Haftpflichtversicherung übernimmt aber den Schaden des Unfallopfers natürlich auch dann, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. (Adele Moser/sp-x)

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