-- Anzeige --

Recht: Bei der Behörde wegen Abschleppschaden nachhaken?

26.06.2014 10:28 Uhr
Hängt mit am Haken: Schleppt ein Unternehmen ein Auto im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde ab, muss diese für eventuell auftretende Schäden gegenüber dem Autofahrer haften.
Hängt mit am Haken: Schleppt ein Unternehmen ein Auto im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde ab, muss diese für eventuell auftretende Schäden gegenüber dem Autofahrer haften.
© Foto: picture alliance/dpa

-- Anzeige --

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt einem Abschleppdienst den Auftrag, ein Auto abzuschleppen. Dieser Vorgang beschädigt den Wagen. Bisher haftete in solchen Fällen Unternehmer. Künftig muss sich der Autofahrer an die Behörde wenden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Parkt jemand sein Auto verbotswidrig, kann die Straßenverkehrsbehörde einen Privatunternehmer beauftragen, es abzuschleppen. Bisher hatte der BGH angenommen, dass der Autofahrer in den Vertrag zwischen Amt und Unternehmer als schutzbedürftig mit einbezogen sei. Die Konsequenz: Der betroffene konnte den Schaden beim Abschlepper geltend machen.

Der BGH hat nun seinen bisherige Auffassung zu solch einem Fall korrigierte. In ihrem Urteil stellen die Richter demnach klar, dass der geschädigte Autofahrer einen Anspruch gegen die Behörde hat. Der BGH geht nach der neuen Rechtsprechung von Folgendem aus: Das Abschleppen stellt eine hoheitliche Maßnahme dar. Und der Abschleppunternehmer fungiert lediglich als so genannter "Erfüllungsgehilfe". Für dessen Pflichtverletzung, also eine Beschädigung am Auto, muss das Amt im Zweifel haften. Die Behörde trägt die Beweislast für fehlendes Verschulden, heißt es im Juristendeutsch. Das bedeutet: Sie muss beweisen, dass sie die Beschädigung nicht zu verantworten hat. (sp-x/kak)

 

BGH, Urteil vom 18. Februar 2014 , Akz.: VI ZR 383/12

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.