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Recht: Bei Hagelschäden Versicherer einschalten

22.07.2014 11:30 Uhr
Recht: Bei Hagelschäden Versicherer einschalten
Handeln beim Hagelschaden: Experten raten, Beulen und Dellen erst reparieren zu lassen, wenn man die Versicherung informiert hat.
© Foto: picture alliance/dpa

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Im Sommer kommt es häufig zu extremen Wetterphänomenen: Strahlender Sonnenschein wechselt sich mit Gewittern, Blitz und Hagel ab. Wer sein Fahrzeug dann mit Dellen im Blech oder zerbrochener Windschutzscheibe vorfindet, sollte auf keinen Fall sofort in die nächste Werkstatt fahren.

Zunächst einmal ist der Schaden am Auto so rasch wie möglich der Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung zu melden. Ist die Assekuranz informiert, schickt sie in der Regel einen Sachverständigen. Bei größeren Unwettern werden häufig Sammelgutachten zu feststehenden Terminen erstellt, da meist eine Vielzahl von Fahrzeugen in einer Region betroffen ist. Wird dieser Termin verpasst, muss man sich erst einmal in Geduld üben.

Ohne Rücksprache mit der Versicherung dürfen laut der Prüforganisation Dekra jedoch keine Reparaturen am Fahrzeug vorgenommen werden. Ansonsten könnte der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben. Er hat allerdings eine Schadensminderungspflicht. Zerbrochene Scheiben etwa sollten abgedeckt werden, damit kein Regen ins Fahrzeuginnere dringen kann.

Werkstatt oder Geld
Die Reparatur selbst ist heute in der Regel recht unproblematisch. Es gibt verschiedene Ausbeultechniken, die dem Fahrzeug seine alte Form wiedergeben. Autohalter haben aber auch die Möglichkeit, auf die Wiederinstandsetzung zu verzichten und sich das Geld auszahlen zu lassen. (sp-x)

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