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Recht: Das droht beim Parken in zweiter Reihe

17.12.2013 14:13 Uhr
Falschparken, zweite Reihe
Wer mit Warnblinker in der zweiten Reihe parkt, verstößt gleich doppelt gegen das Verkehrsrecht.
© Foto: R+V24

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Kurz noch das Weihnachtsgeschenk im Geschäft abholen, doch alle Parkplätze sind belegt? Etwa ein Viertel der Deutschen sieht darin kein Problem: Sie stellen sich einfach kurz mit Warnblinker in die zweite Reihe. Dies zeigt eine Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch damit verstoßen sie gleich zweimal gegen das Verkehrsrecht. "Auch wenn Autofahrer nur wenige Minuten in zweiter Reihe oder im Halteverbot stehen, behindern sie den Verkehr und begehen eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Ela Orth von R+V24: "Wer dann noch den Warnblinker einschaltet, riskiert sogar ein doppeltes Bußgeld."

Warnblinker nur im Notfall

Der Warnblinker dient als Gefahrenanzeiger. Das gilt aber nur für Notfälle, zum Beispiel bei einer Panne. Laut der R+V24-Studie herrscht jedoch genau hier Unsicherheit. "Wer mit dem Blinklicht sein Falschparken legitimieren möchte, riskiert ein doppeltes Bußgeld: für die Parksünde und für den Missbrauch des Blinkers", sagt Ela Orth. "Kurzes Halten und Parken ist grundsätzlich nur in dafür ausgewiesenen Zonen gestattet. Eine Ausnahme besteht höchstens dann, wenn ein Fahrgast ein- oder aussteigt."

Falschparken steht in der Liste der häufigsten Verkehrssünden regelmäßig auf Platz 1. Auch wenn verstopfte Straßen und hektischer Trubel in der Weihnachtszeit verstärkt dazu verleiten: für andere Verkehrsteilnehmer kann das gefährlich werden - besonders für Radfahrer, warnt R+V24. Rücksichtslos abgestellte Fahrzeuge haben schon häufig zu schweren Unfällen geführt. Autofahrer sollten deshalb lieber ein paar Runden mehr auf der Suche nach einem Parkplatz drehen – auch trotz knapper Zeit. (red)

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