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Recht: Gericht würgt ab, fährt ein Porsche wie ein Porsche

10.04.2014 13:00 Uhr
Eigentlich gewolltes Verhalten: Spürbares Schalten und Bremsen verspricht der Porsche Boxster S seinem Fahrer.
Eigentlich gewolltes Verhalten: Spürbares Schalten und Bremsen verspricht der Porsche Boxster S seinem Fahrer.
© Foto: Porsche

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Es soll ja Menschen geben, die kaufen einen Porsche Boxster S, weil er ein echter Sportwagen ist. Zu denen gehört offensichtlich nicht der Kläger, dem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm erklären musste: An seinem neuen Boxster S sei alles in Ordnung. Auch wenn er sich für ihn überraschend wie ein echter Sportwagen verhält.

Unter Experten dürfte die Klage einer Firma aus Essen für einige Lacher gesorgt haben. Deren Geschäftsführer hatte seinen geleasten Porsche Boxster S im Wert von 63.900 Euro (netto) beanstandet: Das Auto beschleunige ruckhaft und bremse stotternd ab. Er wollte erreichen, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Nach sachverständiger Begutachtung des Sportwagens stellte das OLG Hamm fest: Das gerügte Schaltverhalten beruht auf technische nicht zu beanstandenden, typischen Besonderheiten eines Porsche Boxster S.

Gängig unter Sportlern
Im Klartext heißt das: Der unwissende Boxster-Käufer moniert ein ruckhaftes Bremsverhalten. Nur ist das das vom Hersteller so gewollt: Das automatische Getriebe des Sportlers schaltet beim Bremsen zurück und gibt zwischen den Gangstufen selbstständig Zwischengas. Beim Gasgeben schaltet der Boxster zurück (ebenfalls beanstandet), um ein unmittelbares Beschleunigen zu ermöglichen.

Gerade das hätten Händler und Hersteller sogar beworben, führt das Gericht weiter aus. Dem zu Grunde liegenden Prospektmaterial sei zu entnehmen, dass der Sportwagen "straffe und unmittelbare" Schaltvorgänge zeige. Salomonisch heißt es dann noch in der Gerichtsmeldung: Die beanstandeten Fahrweisen würden von Erwerbsinteressenten nicht generell als Nachteil bewertet. Die Richter wiesen die Klage ab und bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen. (sp-x/kak)

 

OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2014, Akz.: 28 U 162/13.

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